Mitgliedschaft kündigen!
     
    (Auszug aus der Satzung: §7 - Ende der Mitgliedschaft)
    Die Mitgliedschaft endet durch:
    1. freiwilligen Austritt,
    2. Tod,
    3. Auflösung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft,
    4. Ausschluss.
    Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung oder per e-mail gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Kündigungfrist
    spätestens 4 Wochen zum Ende eines Quartals.
    Der Tod des Mitglieds bewirkt sein sofortiges Ausscheiden.
    Schon eingezahlte Mitgliedsbeiträge des laufenden Jahres werden nicht mehr ausbezahlt.
     
    Folgende Informationen sind von Ihnen notwendig:
    - Name, Anschrift, e-mail Adresse
    - Name des Vereins ("Kulturkreis Vellberg")
    - Kündigungsdatum (....."zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum Ende des Jahres 0000") 
     
    Eine Kündigungsbestätigung wird Ihnen zeitnah zugeschickt!