Mitgliedschaft kündigen!

 

(Auszug aus der Satzung: §7 - Ende der Mitgliedschaft)

Die Mitgliedschaft endet durch:
1. freiwilligen Austritt,
2. Tod,
3. Auflösung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft,
4. Ausschluss.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung oder per e-mail gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Kündigungfrist spätestens 4 Wochen zum Ende eines Quartals.

Der Tod des Mitglieds bewirkt sein sofortiges Ausscheiden.

Schon eingezahlte Mitgliedsbeiträge des laufenden Jahres werden nicht mehr ausbezahlt.

 

Folgende Informationen sind von Ihnen notwendig:

- Name, Anschrift, e-mail Adresse

- Name des Vereins ("Kulturkreis Vellberg")

- Kündigungsdatum (....."zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum Ende des Jahres 0000") 

 

Eine Kündigungsbestätigung wird Ihnen zeitnah zugeschickt! 

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.